Bei unserer Plattform vereinen wir Inkassounternehmen und Rechtsanwälte miteinander, um ein großes Netzwerk zum erfolgreichen Forderungseinzug zu schaffen. Seit dem 01.07.2008 regelt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) die Befugnis der Inkassodienstleister. Ziel des RDG ist es, die Rechtssuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen. Wir verbürgen uns dafür, dass ausschließlich Dienstleister bei inkasso-dw.de gelistet sind, die ihre Sachkunde bei dem zuständigen Gericht nachgewiesen haben und erfolgreich registriert wurden. Jedes einzelne Mitglied bietet einen Service von A = Auftragsannahme bis Z = Zahlungsziel.
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