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kostenlose Inkasso Registrierung
Registrierung aller Inkassounternehmen gem. § 3 Rechtsdienstleistungsregister (RDG), ist die Erbringung von Rechtsdienstleistungen, zu denen auch Inkassodienstleistungen zählen. Nur zulässig, wenn diese durch das RDG oder andere Gesetze erlaubt sind. Natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeiten dürfen gem. § 10 Abs. 1 RDG bei Nachweis besonderer Sachkunde Inkassodienstleistungen erbringen, wenn sie bei der zuständigen Behörde registriert sind (www.rechtsdienstleistungsregister.de)
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