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Erwirbt ein Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt Forderungen, benötigt es zur Beurteilung der Werthaltigkeit Bonitätsunterlagen des Schuldners. Datenschutz bzw. Bankgeheimnis war rechtlich umstritten. Der Bundesgerichtshof hat im Februar 2007 entschieden, dass das vertragliche Bankgeheimnis der Wirksamkeit einer Abtretung von Kreditforderungen nicht entgegensteht. Das Bankgeheimnis kann zwar verletzt sein, durch die Unwirksamkeit der Abtretung resultiert hieraus jedoch lediglich ein Schadenersatzanspruch. Da dem Schuldner durch die Abtretung kein Schaden entsteht, ist die Geltendmachung des Schadenersatzes nicht erfolgreich.
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