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kostenlose Inkasso Registrierung

Übersicht für September, 2009

Der Inkassostelle werden Forderungen abgetreten, damit diese sie im Interesse und auf Rechnung des Altgläubigers geltend macht. Das mit der Forderung eingezogene wird dem Altgläubiger von der Inkassostelle wieder ausgezahlt.

Gewerbliche, kaufmännisch geführte Unternehmen, welche sich auf die außergerichtliche Einziehung notleidend gewordener Forderungen spezialisiert haben. Sie bedürfen einer Inkassoerlaubnis. Ein Erwerbsunternehmen, das gegen Entgelt die Beitreibung der Forderung seiner Kunden bei deren Schuldnern ü-bernimmt.

“Einkassierung, die Einziehung von barem Geld für Forderungen, besonders auf fällige Wechsel, Rechnungen, verloste Effekten, fällige Coupons usw.”


Rechtsanwaltsbüro mit den Tätigkeitsschwerpunkten: allgemeines Zivilrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie den Interessenschwerpunkten Familienrecht, Verkehrsrecht und Strafverteidigung.

mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers eine Pfändung herbeiführen, insbesondere auch einen Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung beantragen (Voraussetzung vollstreckbarer Titel liegt vor)

Ein hier vertretener Grundsatz des Inkassorechts, der sich aus dem staatlichen System der Rechtsberatung in Deutschland ergibt. Danach kann der Gläubiger regelmäßig nach billigem Ermessen zwischen dem Gang zu einem Inkassounternehmen oder zu einem Rechtsanwalt wählen. Inkassounternehmen dürfen jedoch nur unbestrittene Forderungen annehmen.

Registrierung aller Inkassounternehmen gem. § 3 Rechtsdienstleistungsregister (RDG), ist die Erbringung von Rechtsdienstleistungen, zu denen auch Inkassodienstleistungen zählen. Nur zulässig, wenn diese durch das RDG oder andere Gesetze erlaubt sind. Natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeiten dürfen gem. § 10 Abs. 1 RDG bei Nachweis besonderer Sachkunde Inkassodienstleistungen erbringen, wenn sie bei der [...]

Das ist der Anspruch des Gläubigers auf Ersatz der Kosten, welche ihm durch den Auftrag an das Inkassounternehmen entstanden sind. Anspruchsgrundlage ist vor allem § 286 Abs. 1 BGB

oftmals umstritten, da es in Deutschland keine gesetzlich festgelegte Ge-bührenstruktur gibt. Inkassogebühren analog den Rechtsanwaltsgebühren werden im Allgemeinen als zulässig erachtet. Der Bundesgerichtshof hat die Erstat-tungsfähigkeit von Inkassokosten unter dem Gesichtspunkt des Verzuges dem Grun-de nach ausdrücklich anerkannt.